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Marketplace-Vereinbarung für Maintainer

Stand: 10.10.2026 · Version 2026-10-10

Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme von Teams („Maintainer“) am froxlor Marketplace unter packages.froxlor.org („Marketplace“). Betreiberin des Marketplace ist die froxlor GmbH, Wilhelm-Busch-Str. 54, 60431 Frankfurt am Main, Deutschland („froxlor“).

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft

  1. Der Marketplace steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Mit der Anlage eines Teams versichert der Maintainer, Unternehmer zu sein und zur Annahme dieser Vereinbarung für sich und alle Mitglieder des Teams berechtigt zu sein.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Maintainers gelten nicht.

§ 2 Prüfung und Freigabe von Teams

  1. Jedes neu angelegte Team wird von Administratoren von froxlor geprüft, bevor es Pakete oder Plugins veröffentlichen kann. Es besteht kein Anspruch auf Freigabe.
  2. froxlor kann Teams jederzeit ablehnen, sperren oder die Veröffentlichung einzelner Pakete untersagen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, bei Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder falschen Angaben.
  3. Das Kennzeichen „verified by froxlor“ bestätigt lediglich, dass froxlor die Identität bzw. die Angaben des Teams geprüft hat. Es stellt weder eine Qualitäts-, Sicherheits- oder Funktionsprüfung der Pakete noch eine Empfehlung oder Garantie dar.

§ 3 Verkauf im eigenen Namen

  1. Der Maintainer bietet seine Pakete und Plugins im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Kaufverträge und Lizenzverträge über Pakete kommen ausschließlich zwischen dem Maintainer und dem jeweiligen Kunden zustande. froxlor ist nicht Vertragspartei dieser Verträge und stellt lediglich die technische Plattform und die Zahlungsabwicklung bereit.
  2. Der Maintainer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller auf den Verkauf anwendbaren Vorschriften, insbesondere Anbieterkennzeichnung, Verbraucher- und Widerrufsrecht, Preisangaben, Lizenz- und Nutzungsbedingungen gegenüber Kunden, Rechnungsstellung sowie Datenschutz.
  3. Der Maintainer willigt ein, dass sein Name bzw. seine Firma, seine Anschrift, seine Kontakt-E-Mail-Adresse und – soweit vorhanden – seine USt-IdNr. als Anbieterangaben auf den Produktseiten seiner kostenpflichtigen Pakete veröffentlicht werden, und pflegt diese Angaben aktuell. Er ist dem Kunden gegenüber als Unternehmer ausgewiesen.
  4. Der Maintainer stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den angebotenen Paketen verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

§ 4 Verantwortung für Pakete und Plugins

  1. Die Verantwortung für Inhalt, Aktualität, Funktionalität, Sicherheit, Kompatibilität mit froxlor-Versionen, Weiterentwicklung, Fehlerbehebung und Support der Pakete und Plugins liegt allein beim Maintainer.
  2. froxlor prüft Pakete nicht inhaltlich und übernimmt keine Gewähr für deren Aktualität, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit. Pakete dürfen keine Schadsoftware, versteckten Funktionen oder rechtswidrigen Inhalte enthalten.
  3. Der Maintainer stellt froxlor von Ansprüchen Dritter (einschließlich Kunden) frei, die auf seinen Paketen, seinen Angeboten oder seinem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. froxlor darf Pakete bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße oder Sicherheitsprobleme vorübergehend oder dauerhaft aus dem Marketplace entfernen.

§ 5 Preise, Provision, Zahlungsabwicklung

  1. Der Maintainer legt die Preise und Lizenzmodelle seiner Pakete selbst fest.
  2. froxlor erhält für jeden über den Marketplace abgewickelten Verkauf eine Provision in Höhe des im Backend angezeigten Prozentsatzes des Bruttobetrags. Die Provision wird bei der Auszahlung einbehalten.
  3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Für dessen Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe, die der Maintainer im Rahmen der Einrichtung des Auszahlungskontos akzeptiert.
  4. Rückerstattungen, Rückbuchungen und Zahlungsausfälle gehen zulasten des Maintainers. froxlor ist berechtigt, entsprechende Beträge mit Auszahlungsansprüchen zu verrechnen.

§ 6 Keine Haftung für Einnahmen, Verfügbarkeit und Geschäftsverlauf

  1. froxlor übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Umsatz, Absatz oder Gewinn. Ein Anspruch auf Einnahmen, auf eine bestimmte Platzierung oder Sichtbarkeit der Pakete besteht nicht.
  2. Der Marketplace wird ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit betrieben. Ausfälle, Wartungen, Änderungen oder die Einstellung des Marketplace begründen keine Ansprüche des Maintainers.

§ 7 Steuerliche Angaben, USt-IdNr.-Prüfung

  1. Der Maintainer ist für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten (insbesondere Umsatzsteuer und Einkommen-/Ertragsteuern) selbst verantwortlich. froxlor erbringt keine Steuerberatung.
  2. Der Maintainer hinterlegt vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person bzw. Firma, Anschrift und – soweit vorhanden – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und Steuernummer und hält diese aktuell.
  3. Der Maintainer verpflichtet sich, seine USt-IdNr. bzw. Steuernummer auf Anforderung von froxlor herauszugeben, und willigt ein, dass froxlor diese Angaben prüft, insbesondere über das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) bzw. das Bundeszentralamt für Steuern.
  4. froxlor kann gesetzlich vorgesehene Meldungen an Behörden vornehmen (z. B. nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz) und hierfür die erforderlichen Daten des Maintainers verarbeiten und übermitteln.
  5. Solange die Angaben unvollständig sind oder die Prüfung nicht abgeschlossen ist, kann froxlor den Verkauf kostenpflichtiger Pakete und Auszahlungen zurückhalten.

§ 8 Identitätsprüfung (KYC) und Auszahlungen

  1. Vor der ersten Auszahlung wird eine Identitätsprüfung (Know Your Customer, KYC) durchgeführt. Dazu können insbesondere Ausweisdokumente, Handelsregisterauszüge, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Bankverbindungen verlangt werden. Die Prüfung erfolgt durch froxlor und/oder den von froxlor beauftragten Zahlungsdienstleister Stripe.
  2. Der Maintainer willigt in diese Prüfung und die dafür erforderliche Verarbeitung seiner Daten ein und wirkt vollständig und wahrheitsgemäß mit.
  3. Kostenpflichtige Pakete können erst verkauft und Auszahlungen erst vorgenommen werden, wenn die Identitätsprüfung erfolgreich abgeschlossen ist. froxlor kann Auszahlungen bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Geldwäsche oder bei fehlender Mitwirkung zurückhalten.
  4. Auszahlungen erfolgen auf das im Rahmen der Einrichtung hinterlegte Konto nach Abzug der Provision und etwaiger Rückerstattungen.

§ 9 Haftung

  1. froxlor haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit eine Garantie übernommen wurde.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Maintainer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von froxlor ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Einnahmeausfälle, ausgebliebene Umsätze, Datenverlust, Folgeschäden und Schäden aus der Sperrung eines Teams oder der Entfernung eines Pakets.
  4. Die Haftung des Maintainers gegenüber froxlor richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperrung

  1. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Der Maintainer kann sie jederzeit durch Löschung seines Teams bzw. Mitteilung in Textform beenden; froxlor kann sie mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Sperrung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Der Maintainer bleibt für bereits verkaufte Lizenzen gegenüber seinen Kunden verantwortlich. froxlor kann Pakete nach Beendigung deaktivieren; bereits abgeschlossene Verkäufe und Auszahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

§ 11 Änderungen der Vereinbarung

froxlor kann diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen wird der Maintainer in Textform informiert und muss der geänderten Fassung zustimmen, um neue Pakete anlegen und kostenpflichtige Pakete verkaufen zu können. Stimmt er nicht zu, kann er die Vereinbarung nach § 10 beenden.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung von froxlor, insbesondere zur Identitätsprüfung (KYC). Soweit Stripe Daten zur Identitätsprüfung und Zahlungsabwicklung verarbeitet, geschieht dies in eigener Verantwortung nach den Bedingungen von Stripe.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Diese Vereinbarung steht auch in englischer Sprache zur Verfügung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur dem besseren Verständnis.